Künstliche Strahlung
Was ist eigentlich so schlimm an elektromagnetischen Feldern?
Immer und überall ist der Mensch natürlicher Strahlung ausgesetzt – gesundheitlich schadet ihm das nur ausnahmsweise. Vielerlei künstliche Strahlenquellen gefährden hingegen Leib und Leben. Wann immer ihre Nutzung gewaltige Profite verspricht und sichert, kommt Verbraucherschutz zu kurz. Umweltmediziner warnen vor dem „größten flächendeckenden medizinischen Experiment der Menschheitsgeschichte“.
Zwei Prozent der Bevölkerung halten sich für elektrosensitiv: Sie meinen elektromagnetische Felder und Wellen zu spüren, die von technischen Installationen, Anlagen und Geräten in ihrer Umgebung ausgehen – von Sendemasten über Stromleitungen bis hin zu Hotspots, Access Points und hauseigenen Routern. Erst Mitte der neunziger Jahre kamen drahtlose Kommunikationstechniken auf; ein Vierteljahrhundert später gibt es vor dem Elektrosmog, den sie mit sich bringen, so gut wie kein Entrinnen mehr. Denn er lauert überall: in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Shopping Center, im Café, im Hotel, am Arbeitsplatz, in Aufenthaltsräumen, in Krankenhäusern, in Klassenzimmern, in den eigenen vier Wänden.
Mindestens dreimal so viele Bürger, sechs bis acht Prozent, sind überzeugt davon, dass die künstliche Dauerbestrahlung sie gesundheitlich beeinträchtigt: Sie klagen über Nervosität, unruhigen Schlaf und Unkonzentriertheit, Gedächtnislücken, Erschöpfungszuständen, Antriebsschwäche, gestörtes Sehen, zermürbende Dauerkopfschmerzen, Herzrasen, Ohrgeräusche, Benommenheit, depressive Verstimmungen, Burn-out und vielerlei weitere Befindlichkeitsstörungen, sobald sie sich der Strahlung aussetzen. Viele scheinen daran chronisch zu erkranken. Sind womöglich wir alle elektrosensibel, auch wenn nur wenige davon ahnen? Ist der menschliche Organismus grundsätzlich überfordert mit der schier unentrinnbaren Hi-Tech-Bestrahlung rund um die Uhr, wenn er ihr zu lange ausgesetzt ist.
Diese Befürchtung teilt eine wachsende Zahl von Ärzten, welche die oft rätselhaften Symptome von Betroffenen ernst nehmen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen und Initiativen wie „diagnose:funk“, bemühen sich um öffentliche Aufklärung, tragen Petitionen mit, appellieren an Regierungen.
Hersteller und Betreiber, industrienahe Forscher, Regierungen und Behörden hingegen wiegeln ab. Für die behaupteten Gefahren, so machen sie uns weis, fehlen „wissenschaftliche Beweise“. Längst hätten Studien ergeben: Es gibt keinen „sechsten Sinn“ für Elektromagnetismus. Biologische Wirkungen beschränken sich auf harmlose thermische Effekte: eine unbedenkliche Erwärmung von Gewebe, sofern es aus nächster Nähe bestrahlt wird, wie beim Handy am Ohr. Die mutmaßlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, so wiegeln Skeptiker ab, seien rein psychosomatischer Natur. Sie rühren von einem „Nocebo-Effekt“ her: Es sei der feste Glaube an Schädlichkeit, der in der Tat manchmal erheblichen Schaden anrichten könne. Irrationale Wissenschafts- und Technikangst befeure ihn.
Journalisten, die einseitig solchen Quellen trauen, reichen die voreilige Entwarnung ungefiltert an die Öffentlichkeit weiter, die sich nur zu gern beruhigen lässt. Wikipedia, mittlerweile die einflussreichste Informationsquelle der Welt, spielt dabei mit, wie verdächtig oft bei Einträgen, die Wirtschaftsinteressen berühren; ihre Texte über „Elektrosensibilität“ und „Elektrosmog“ sind Musterbeispiele für gelungenes Industriemarketing.
Reichlich Grund zur Sorge
Aber was ist eigentlich so schlimm an elektromagnetischen Feldern? Ein gigantisches umgibt seit jeher unseren Planeten. Nerven- und Muskelzellen funktionieren nur, weil der Körper biochemisch solche Felder erzeugen kann. Die Erde pulsiert mit einem charakteristischen Schwingungsmuster, dessen Grundfrequenz bei 7,83 Hertz liegt: der „Schumann-Resonanzfrequenz“. Sie gibt unserem Gehirn den Takt vor: Tief in seinem Inneren wird sie von der Zirbeldrüse empfangen, die alle Rhythmen unseres Körpers steuert. Ihr Fehlen kann ernsthaft krankmachen, wie Astronauten in den sechziger und siebziger Jahren erfahren mussten. Erst künstlich erzeugte Schwingungsmuster lösten dieses Hauptproblem bemannter Raumfahrt.
Künstlich erzeugte Signale sind aber oft millionenfach stärker. Dadurch greift die Technik massiv in natürliche Steuerungsprozesse ein, sie stellt eine Dauerbelastung für das Gewebe dar, insbesondere für Nerven und Gehirn. Eine neue Dimension erreichte diese Art der Umweltverschmutzung mit der digitalen Mobilfunktechnik: Schon 2010 versorgten rund 300.000 Funkanlagen an 70.000 Standorten über 100 Millionen Mobiltelefone; hinzu kamen schon damals schnurlose Haustelefone an etwa 20 Millionen zugehörigen Basisstationen, weitere 20 Millionen WLAN-Anlagen für den drahtlosen Internetzugang. 31 Millionen Geräte waren 2010 bereits ans UMTS-Netz angeschlossen. Und der E-Smog nimmt weiter zu: 2010 nahm die Deutsche Telekom die erste Bodenstation der vierten Generation (4G) in Deutschland in Betrieb: das zehnfach leistungsfähigere LTE (Long Term Evolution), eine neue Technologie, die das letzte Funkloch schließen soll. Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Zoll wurde TETRA aufgebaut, ein einheitliches Funknetz unabhängig vom bestehenden Mobilfunk. Hinzu kommen Sendeanlagen für Rundfunk und Fernsehen, Amateurfunk, der Betriebsfunk der Deutschen Bahn (GSM-Rail) und Radar für Flug- und Schiffsverkehr, Wetterbeobachtung, Bundeswehr und Verkehrsüberwachung. Nun steht das 5G-Netz bevor, mit dem die rot-braune Bundesregierung, laut Koalitionsvertrag, Deutschland in die Weltspitze der digitalen Infrastruktur katapultieren will. Daten soll es bis zu 20mal schneller übertragen können als das aktuelle LTE-Netz. Höhere Frequenzbereiche bei 3,5 Gigahertz nutzend, sollen damit bald Datenraten bis zu 20 Gbit pro Sekunde zu erzielen sein (UMTS: bis zu 42 Mbit/s; LTE: bis zu 1 Gbit/s). Das erlaubt es 5G-verbundenen Geräten, quasi in Echtzeit miteinander zu kommunizieren, mit Datenübertragungen unter einer Millisekunde. Damit rückt das „Internet of Things“ (IoT), die „Industrie 4.0“ zum Greifen nahe. Weltweit kann 5G über hundert Milliarden Teilnehmer, Menschen wie Maschinen, gleichzeitig ansprechbar machen. Damit Verbindungen nie mehr abreißen, sollen die „Waben“ (Funkzellen) noch weitaus engmaschiger ausgebaut werden. Bis 2023 rechnen Experten schon mit über einer Milliarde 5G-Mobilfunkanschlüssen – und einer Flut von neu zu installierenden Sendern, die uns weitere, ununterbrochene Hochfrequenz-Expositionen zumuten werden. Schließlich sollen in wenigen Jahren selbstfahrende Autos über unsere Straßen rollen, Herzschrittmacher auch im abgelegensten Kleinkleckersdorf digital überwacht, hochaufgelöste 4K-Filme ruckelfrei und gestochen scharf gestreamt werden, Maschinen im Produktionsprozess miteinander „reden“ können – all dies ohne Funklöcher.
Bei allen derartigen Feldern nimmt die Strahlungsstärke mit dem Abstand zur Quelle ab – theoretisch. In der Praxis stimmt das nur bedingt: In bebauten Gebieten wird die Strahlung gespiegelt, abgelenkt und gestreut, wodurch sie sich schwer abschätzbar erhöht. Kaum erforscht ist zudem, wie sich Überlagerungen zahlreicher Felder auswirken.
Besonders heikel ist eine besondere Form von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern: Sie entstehen durch sehr kurz aufeinanderfolgende, leistungsstarke Pulse, wie sie den Mobilfunk für Handys, WLAN, Bluetooth, digitales Radio und TV kennzeichnen. Anders als klassische Radiowellen sind deren Signale nicht kontinuierlich: Zu Beginn eines jeden Pulses springt die Feldstärke in tausendstel Sekundenbruchteilen von Null auf einen hohen Wert. Mittlerweile deuten weit über hundert Studien darauf hin, dass sich diese gepulsten Hochfrequenzen anders und erheblich stärker biologisch auswirken als herkömmliche gleichmäßige Strahlung, trotz gleicher Intensität. Ein aktueller Überblick über den Forschungsstand, von der Biologin Isabel Wilke 2018 vorgelegt, dokumentiert Einschränkungen von Gehirnfunktionen (12 Studien), mit bestürzenden Folgen für Denken, Lernen, Aufmerksamkeit und Verhalten (22); Schädigungen des Herzens (5), der Leber (4) und der Schilddrüse (3); Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit (18), der Zellerneuerung (Apoptose; 9 Studien), der DNA und Krebsentwicklung (29). 41 Studien weisen als Schädigungsmechanismus oxidativen Zellstress nach, der zu andauernden Entzündungen führt. Als „möglicherweise krebserregend“ hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Mobilfunkstrahlung bereits 2011 eingestuft. Aufgrund neuester beunruhigender Erkenntnisse aus einer Großstudie, welche von der US-Regierung mit 25 Millionen Dollar finanziert worden war, fordern beteiligte Wissenschaftler inzwischen, die Strahlung als „gesichert krebserregend“ hochzustufen.
Fatalerweise stellt sich bei ständiger elektromagnetischer Bestrahlung ein unheimliches Phänomen ein, das dem „Schmerzgedächtnis“ verwandt ist. Akute Schmerzen können zu lang anhaltenden oder starken chronifizieren, weil das Gehirn sie sich „merkt“; somit dauern sie an, obwohl die einstige Ursache nicht mehr besteht. Analog kann sich, bei permanenter Einwirkung über längere Zeit, ein WLAN-Stressgedächtnis ausprägen, warnt der Neurophysiologe Karl Hecht, ehemaliger Professor für experimentelle und klinische pathologische Physiologie der Humboldt-Universität (Charité) zu Berlin: „Auch wenn WLAN abgeschaltet wird, ist der starke Stresseffekt gegenwärtig.“
Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche – ihr Organismus reagiert empfindlicher auf die Strahlung, weil ihr Nerven- und Immunsystem noch nicht voll entwickelt ist. Mehrere Studien deuten darauf hin, dass Mobilfunkstrahlung bei Heranwachsenden für häufige Kopfschmerzen sorgt, sie nervös und unruhig macht, ihre Konzentration stört, sie rasch ermüden und unruhig schlafen lässt.
Kurzum: „Wäre WLAN ein Medikament, würde es bei dieser Studienlage sofort vom Markt genommen“, meint Peter Hensinger, Vorstandsmitglied der Umweltorganisation diagnose:funk.
Hinzu kommt Elektrosmog durch niederfrequenten Strom, im allgemeinen mit einer Frequenz von 50 Hertz, der vorrangig bei der Energieübertragung und in elektrischen Haushaltsgeräten eine Rolle spielt. Bei Kabeln, Leitungen, Motoren und Transformatoren erzeugt auch er elektrische Wechselfelder; sie werden auch dann emittiert, wenn kein Strom fließt, lassen sich aber durch geeignete Vorkehrungen vermindern oder vermeiden. Darüber hinaus baut Niederfrequenzstrom magnetische Wechselfelder auf, die zwar nur entstehen, wenn die Geräte stromdurchflossen sind, sich dann aber kaum abschirmen lassen. Nicht nur im Haus verlegte Stromleitungen, auch Hochspannungsnetze tragen zur elektromagnetischen Umweltverschmutzung bei; von dem 1,8 Millionen Kilometer langen Stromnetz Deutschlands sind 75 Prozent unterirdisch verlegt, der Rest wird über Trassen und einzelne Versorgungsleitungen geführt. Zu den wissenschaftlich gut belegten Auswirkungen niederfrequenter Felder auf die menschliche Gesundheit zählen Störungen des Hormon- und zentralen Nervensystems, visuelle Störungen (Magnetophosphene: Lichtblitze oder farbige Flächen auch bei geschlossenen Augen, ähnlich dem Augenflimmern), sie verändern das Erbgut (Gentoxizität) und fördern Krebs (Kanzerogenität). Mehrere Studien belegen darüber hinaus Auswirkungen auf Zellsteuerungsprozesse, ein erhöhtes Risiko von neurodegenerativen, Herz-/Kreislauf- und psychischen Erkrankungen. Ferner liegen Hinweise darauf vor, dass auch niederfrequente Felder zu Störungen der Befindlichkeit und des Immunsystems führen, teratogen sind – d.h. zu Fehlbildungen beim Embryo führen -, Wachstum und Teilung von Zellen (Proliferation) verstärken.
Alarmierende Studien tun Behörden wie das Bundesamt für Strahlenschutz als „von minderer Qualität“ ab, ignorieren dabei aber etliche hochwertige. Zudem versäumen sie den Hinweis, dass Forschung Unsummen verschlingt, die am ehesten die Industrie aufbringt – und die ist an geschäftsschädigenden Ergebnissen ungefähr so brennend interessiert wie ein Feuerteufel an Rauchmeldern.
Übermächtige Profitgier, Digitalutopismus, Schiss vor Klagewelle
Die Hauptmotive, aus denen die Funkbranche und ihre staatlichen Unterstützer die wachsende Zahl beängstigender Forschungsergebnisse ungerührt als unbewiesenen Humbug abtun, liegen auf der Hand.
Zum einen stehen schwindelerregende Profite auf dem Spiel. Allein Telekommunikationsdienste erzielten im Jahre 2015 weltweit einen Umsatz von 1,2 Billionen US-Dollar; für weitere 409 Milliarden wurden Mobilfunkgeräte verkauft, für 131 Milliarden sonstige Hardware. Die Deutsche Telekom, Europas Branchenprimus, setzte im Jahre 2016 schlappe 73 Milliarden Euro um, der Weltmarktführer AT&T im selben Jahr 148 Milliarden Euro, vor Verizon (114 Mia.), China Mobile (96 Mia.) und Japans NTT (95 Mia.)Gesundheitliche Bedenken lassen die Konzernspitzen eher kalt. Damit ihr Business ungehindert blüht und gedeiht, leisten ihre Lobbyisten und Marketingagenturen seit eh und je ganze Arbeit. Welche Regierung will schon riskieren, als Fortschrittsbremser dazustehen, im internationalen Technologiewettstreit ins Hintertreffen zu geraten, eine Schlüsselindustrie zu vergraulen und anderen die bestmögliche kommunikationstechnische Infrastruktur vorzuenthalten, Arbeitsplätze auf Spiel zu setzen?
Von Lobbying-Profis dauerbeflüstert, schwärmt und träumt das politische Berlin längst mit. Auf den „Weg in die Gigabit-Gesellschaft“ will es Deutschland bringen, so malt uns das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ihre „Zukunftsoffensive“ aus. Uns blüht „eine fortgeschrittene Informationsgesellschaft, die vollständig von Informations- und Kommunikationstechnik durchdrungen ist“ – funkverbandelt wird alles mit allem. „Menschen, Maschinen, Dinge und Prozesse werden nahtlos miteinander vernetzt werden können. Bürger und Unternehmen werden in ihrem Alltag, unabhängig vom Ort, vielfältige, aus heutiger Sicht zum Teil noch futuristisch anmutende Anwendungen nutzen. Die Netzinfrastrukturen der Gigabit-Gesellschaft müssen den Transport massiv anwachsender Datenmengen ermöglichen. Hierfür werden auch im Anschlusssegment Übertragungsraten von einem bis zu mehreren Gigabit/s erforderlich. Darüber hinaus entsteht vor allem durch die industrielle Nutzung des Internets eine Vielzahl neuer Anforderungen an die Netze. Zukünftig werden Milliarden Gegenstände, Sensoren oder Maschinen miteinander kommunizieren. Das Konsumenten-Internet erweitert sich zum Industrie-Internet. Diese industrielle und intelligente Vernetzung stellt andere Anforderungen an Konnektivität, Kapazität und Dienstgüte der Netze als die digitale Kommunikation der Konsumenten“, die all dies wollen dürfen müssen.
Macht die WLAN-Revolution nicht obendrein unseren Staat sicherer, indem er Überwachungsbehörden ermöglicht, immer präzisere, umfangreichere digitale Profile zu erstellen, und ihm ungeahnte Kontroll- und Fahndungstechniken an die Hand gibt? Dank 5G-vernetzter Kameras und Drohnen, ausgestattet mit neuesten Sensoren und KI-Steuerung, wird es für Missetäter und Gefährder endlich kein Entkommen mehr geben. Und so rückt der Albtraum einer wahrlich strahlenden Zukunft für die gesamte Menschheit unaufhaltsam näher - mit Abermillionen kranker Elektrosensibler als wirtschaftsfreundlichem Kollateralschaden, welcher der Medizinindustrie zuverlässig weitere Dauerkundschaft beschert.
Ein wehrloses Volk finsteren Mächten ausgeliefert zu wähnen, ist freilich allzu simple Systemkritik. Es kriegt, wonach es mit großer Mehrheit verlangt. Wozu sollten Volksvertreter auf die Bremse treten, solange ihre Wähler, unbelastet von medizinischen Bedenken, mit überwältigender Mehrheit auf jede Innovation fliegen: ungeduldig ultrahochaufgelösten Videostreamings und 360-Grad-Virtual-Reality-Anwendungen harren; sich Fitness-Armbänder ans Handgelenk schnallen, die Gesundheitsdaten per Bluetooth zum Smartphone funken; nichts ärgerlicher finden als Funkschatten, lahme Downloads und abgehackte Streams? Solange sie ein lücken- und kostenloses Hochleistungs-WLAN große Klasse finden, ohne sich den Kopf zu zerbrechen, welchen Preis sie und ihre Kinder irgendwann für dieses verhängnisvolle, nicht retournierbare Danaergeschenk werden zahlen müssen? Solange sie sich für autonomes Fahren und Telemedizin erwärmen? Solange sie sich für die Vision begeistern lassen, dass sich ihre Städte in SmartCitys verwandeln, ihre Bildungsstätten in SmartSchools, ihr Zuhause in SmartHomes mit „intelligenten“ Kühlschränken und anderen Küchengeräten, mit selbsttätigen Lichtschaltern und Rolläden, mit WLAN-basierten Funkrauchmeldern, mit Stromzählern, die den Verbrauch sekündlich per Mobilfunk melden („Smart Meter“)?Dabei birgt das Thema juristischen Sprengstoff ohnegleichen. Träfen die neueren, besorgniserregenden Befunde nämlich zu, würde sich fahrlässiger Körperverletzung schuldig machen, wer Sendemasten aufstellt, strahlende Mobilfunktechnik herstellt und verkauft – und der Beihilfe, wer sie behördlich genehmigt und fördert, wenn nicht gar vorschreibt. Das wäre nicht nur strafrechtlich relevant, sondern würde Schadensersatzforderungen in einer Höhe begründen, die selbst den Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen mühelos in den Schatten stellen würde. Um so brisanter ist ein Präzedenzfall, den ein Gericht in Toulouse im August 2015 schuf, indem es zugunsten einer 39-jährigen urteilte, die wegen „Elektromagnetischer Hypersensitivität“ (EHS) auf staatliche Unterstützung geklagt hatte. Ihren Wohnsitz in Marseille hatte sie fünf Jahre zuvor aufgrund schmerzhafter EHS-Symptome verlassen müssen; seitdem lebt sie ohne Elektrizität, fernab von jeglichen Funkmasten. Das Gericht stufte die Frau mit einer Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein und bewilligte ihr eine monatliche Beihilfe von rund 680 Euro.Dass diese Frau beileibe keinen Einzelfall darstellt, betonten zwei Dutzend Umweltmediziner im Sommer 2018 in ihrem offenen Brief an die Bundesregierung: „Wir erfahren die gesundheitlichen Auswirkungen dieser zunehmenden, fast schon ubiquitären Dauer-Massenbestrahlung sehr drastisch durch einen immer größeren Zustrom von sogenannten elektrohypersensiblen Patienten in unsere Sprechstunden. (…) Wir mussten miterleben, dass mehrere unserer verzweifelten, einer Heimat beraubten elektrohypersensiblen Patienten nur noch einen Ausweg aus ihrem Leiden im Suizid fanden. Dies in einem demokratischen Land, wo die Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz garantiert wird!“
Wohl um sich für Klagen solcher Betroffener zu wappnen, pflegen Hersteller ihren Geräten kleingedruckte Warnhinweise beizulegen. So empfiehlt die Deutsche Telekom in der Bedienungsanleitung eines WLAN-Routers: „„Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale z.B. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.“ Zu ähnlichen Vorsichtsmaßnahmen raten auch das Bundesamt für Strahlenschutz sowie das Umweltbundesamt. Wozu denn, wo medizinische Bedenken doch angeblich jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren?
Die Lobbykratie triumphiert
Damit Konsumentenschutz dem Business möglichst wenig in die Quere kommt, nutzt die Branche alle verfügbaren Einflussmöglichkeiten. Mit einer Armee von hochkarätigen, gewieften Lobbyisten – unter ihnen angeheuerten Juristen, Ex-Staatsdiener und –Parteigrößen, bestens vernetzte Journalisten – setzt sie ihre Wünsche durch, tut Bedenken ab, macht Kritiker unglaubwürdig. Sie sitzen im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung. Sie führen das Wort in allen wichtigen Arbeitskreisen, vom CDU-Wirtschaftsrat und der FDP-Kommission für Internet und Medien über den IT-Gipfel der Regierung bis hin zur Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Sie reden bei mit „Strategiekreisen“, „Steuerungsgruppen“ und „Zukunftsgesprächen“. In der „Netzallianz Digitales Deutschland“, einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im März 2014 installierten „Investititions- und Innovationsplattform“, stellt sie die absolute Mehrheit, mit Abgesandten von neun Unternehmen und vier Interessenverbänden; hinzu kommen Vertreter des Ministeriums und, als Stimme der Wissenschaft, ein Experte von der Technischen Universität München. Umweltmediziner? Ärzte? Verbraucher? Dürfen nicht mit am Tisch sitzen.
In Beiräte, Anhörungen und Beratungsgremien entsendet die Branche wirtschaftsnahe Mietmäuler, vorzugsweise mit Professorentiteln. Bei Sitzungen und Round Tables, bei Konferenzen und Workshops, bei diskreten Breakfasts und Lunches, bei Festen und Empfängen betätigen sie sich als charmante, eloquente Einflüsterer, ihre Gesprächspartner mit Kompetenz zuschüttend. Je technisch komplizierter ein Sachverhalt, desto leichter fällt es ihn, Unternehmensinteressen durchzuboxen. Mit Vorliebe bearbeiten sie Sachbearbeiter auf oberen Ebenen der Ministerialbürokratie – jene, auf deren Schreibtischen die Entwürfe für Gesetze und Gesetzesänderungen, für Novellen und Verordnungen entstehen. Überall hieven sie Themen auf die politische Agenda, schnappen sie wertvolle Infos zur frühzeitigen Weiterleitung an ihre Auftraggeber auf, drücken Ergänzungs- und Korrekturwünsche durch, liefern Stellungnahmen, Analysen und Expertisen, ja fertige Gesetzestexte. So kommt es, dass ministerielle Positionspapiere und Kabinettsvorlagen, Regierungsbeschlüsse, ja ganze Gesetzesentwürfe die Handschrift der Wirtschaft tragen; ganze Passagen lesen sich wie aus Konzernvorlagen abgeschrieben.
Der Bluff mit Grenzwerten
Aber schützt uns der Staat nicht fürsorglich durch strenge Vorgaben? Wann immer besorgte Bürger gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, auf die Gefährdung durch Handystrahlung hinweisen, bekommen sie zu hören: „Keine Bange, der Grenzwert liegt bei so-und-so-viel, und der wird von den gemessenen Belastungen weit unterschritten.“
Kein Bluff könnte größer sein, keiner ist unverfrorener. Er verkauft uns für dumm, so ähnlich wie ein Verkehrsminister es täte, wenn er gegen Raserei im Straßenverkehr vorginge, indem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 900 km/h festlegt – dann gäbe es endlich keinerlei Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr. Wer solchen Tricksereien auf den Leim geht, statt sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, der trägt Mitverantwortung für den Schaden, der ihm entsteht; und er wird mitschuldig daran, was seinen Kindern widerfährt.
Wieviel Mobilfunkstrahlung zulässig ist, regelt in Deutschland die 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) „über elektromagnetische Felder“. Hier liegt der Grenzwert bei 10.000.000 µW bzw. 61 Volt pro Meter. (1 Mikrowatt entspricht einem Millionstel Watt, 10−6 W.) Wie kommt der Staat darauf? Er übernimmt Richtlinien einer ebenso mächtigen wie anrüchigen Einrichtung namens ICNIRP, der imposant betitelten International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Organisatorisch läuft ICNIRP auf einen Privatclub ohne demokratische Legitimation hinaus, der keinerlei Kontrolle unterliegt und auf geschlossene Gesellschaft Wert legt, mit Regierungskommissionen personell aber eng verflochten ist. Unter seinen 14 Mitgliedern überwiegen industrienahe Experten, deren „wissenschaftlicher Konsens“ den inzwischen erreichten Forschungsstand nicht annähernd widerspiegelt. Was als „hypothetisch“ abzutun oder als „gut bestätigt“ anzuerkennen ist, entscheidet sie nach eigenem Gusto, unbeeindruckt von jeglicher Kritik seitens außenstehender Fachleute. Nach Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit bestimmt das Gremium die Nachfolger selbst; so ist sichergestellt, dass kein kritischer Quertreiber zum illustren Kreis stößt.
Innerhalb dieser geistig inzestuösen Gesinnungsgenossenschaft herrscht Einigkeit: Elektromagnetische Strahlung ist nicht gesundheitsschädlich. Elektrosensibilität existiert allenfalls als psychiatrisches Phänomen. Der einzige biologische Wirkmechanismus ist thermal, vermittelt über die Erwärmung von Gewebe. Nichtthermale Effekte gibt es nicht bzw. sind vernachlässigbar.
Und so orientiert sich der ICNIRP-Grenzwert ausschließlich am Temperaturanstieg bestrahlten Gewebes. Erwärmung als Maßstab der Gefährlichkeit? Ebensogut könnte man die zulässige Dosis radioaktiver Strahlung bestimmen, indem man bei Verstrahlten anstelle eines Geigerzählers ein Fieberthermometer einsetzt. Die medizinische Aussagekraft geht gegen Null.
Und nicht nur über die athermischen Wirkungen der Strahlung klammert der ICNIRP-Grenzwert aus. Ebensowenig berücksichtigt er: den Frequenzmix, den verschiedene Anwendungen sorgen; die biologischen Sondereffekte gepulster und polarisierter Strahlung; Dauerdosis und Langzeiteffekte; die erhöhte Verletzlichkeit bestimmter Personengruppen wie Elektrosensible, Schwangere, Ungeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche, Alte und chronisch Kranke. Ein solcher Ansatz reduziert unsereins auf thermodynamische, strahlungsresistente Festkörper. Präventiver Schutz ist dabei nicht vorgesehen, wie die Bundesregierung selbst einräumte, als sie im Januar 2002 eine Fraktionsanfrage nach der wissenschaftlichen Begründung des Strahlenschutzes beantwortete: „Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte (…) hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“
An derartigen Grenzwerten festzuhalten, läuft auf die Abwehr neuen Wissen hinaus. Dies, so prangert die Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk an, ist „Teil der Strategie der Produktverteidigung, das Profitprinzip ersetzt das Vorsorgeprinzip.“ Die Grenzwerte verschaffen der Industrie eine Ersatzhaftpflichtversicherung, legitimieren den Antennenwildwuchs und verhindern die Zulassung von Klagen.
Nicht minder fragwürdig ist der SAR-Wert („Spezifische Absorptionsrate“) als Richtgröße für Endgeräte wie Handys. Hersteller ihn nicht verbindlich einzuhalten, bedienen sich seiner aber gerne zur Verkaufsförderung, zumal er ihnen das Pseudo-Gütesiegel des „Blauen Engels“ einbringt. Auch er täuscht eine verordnete Sicherheit vor. Er verrät, wieviel Strahlung pro Kilogramm Körpergewicht aufgenommen wird, angegeben in Watt pro Kilogramm. Für eine Ganzkörperbestrahlung gilt ein SAR-Wert von 0,08 W/kg, für die Bestrahlung eines Körperteils, etwa des Kopfes, 2 W/kg. Auch hierbei geht es ausschließlich um thermische Wirkungen. Ausgeklammert wird zudem die Strahlungsaufnahme bei Kindern; als Modell fungierte ein erwachsener, 1,88 m großer Mann mit rund 100 Kilo Körpergewicht.
Mit anderen Worten: Im Mobilfunkbereich haben wir es mit wahrlich einmaligen Industrieprodukten zu tun – mit solchen ohne Schutzvorschriften. „Für 50 Milliarden Euro UMTS-Lizenzgebühren“, beklagt diagnose:funk, „wurde von der Bundesregierung die Gesundheit verkauft. Im Gegenzug verpflichtete sie sich zur kritiklosen Förderung dieser Technologie.“
Die staatliche Verweigerung von Gesundheitsschutz hat Tradition. Als Anfang 1997 das 26. Immissionsschutzgesetz in Kraft trat, nannte ein Vorblatt als Zielsetzung nicht etwa den Schutz der Bevölkerung, sondern ausdrücklich die Investitionssicherheit der Betreiber von elektromagnetischen Anlagen. Es müsse eine „Zusammenarbeit“ aller zuständigen Behörden erreicht werden – von den Bundesministerien für Umwelt und Gesundheit über das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - bis zur Bundesnetzagentur und der Strahlenschutzkommission (SSK). Es gehe darum, ein Gesetzeswerk zu schaffen, das einen „reibungslosen Aufbau neuer Sendeanlagen ermöglicht“. Weil ICNIRP dazu dienlich ist, schanzt Berlin ihm ein Bewertungsmonopol zu. Und so lobt die Bundesregierung das zwielichtige Konstrukt allen Ernstes als „anerkanntes unabhängiges internationales Fachgremium“, dessen Empfehlungen „weltweit eine hohe fachliche und politische Akzeptanz erfahren“.
Nicht im geringsten beeindruckte die Bundesregierung, warum Neuseeland im Jahr 2000 die ICNIRP-Grenzwerte verwarf. Den Anstoß dazu hatte ein 190-seitiges Gutachten des Umweltwissenschaftlers Prof. Neil Cherry gegeben, eines führenden Elektrosmog-Experten. Nach Auswertung des Forschungsstands im Vergleich dazu, wie ICNIRP ihn wiedergibt, war er Cherry dem Schluss gekommen: „Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen erwies sich als ernsthaft fehlerbehaftet. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie verfehlt den öffentlichen Gesundheitsschutz.“
Elektrosmog vermeiden
- Wohnen Sie nicht nahe Funkmasten, unter oder neben Hochspannungsleitungen – schon gar nicht, wenn Sie Kinder haben oder kriegen wollen.
- Bevorzugen Sie Festnetz-Telefonie, wann immer Sie die Wahl haben.
- Verzichten Sie auf schnurlose DECT-Telefone. Mit diesen holen Sie sich eine hochfrequente Strahlungsquelle in die eigenen vier Wände, die andauernd Mikrowellen aussendet, auch wenn niemand telefoniert, und ganz besonders, wenn das Mobilteil nicht in der Basisstation steckt. Wählen Sie zumindest ein Modell mit Fulleco- oder Ecomode-Plus-Ausstattung; dabei sendet die Basisstation nur während des Telefonats, nicht ständig.
- Erkundigen Sie sich beim Kauf eines Handys, Smartphones oder Tablets nach möglichst strahlungsarmen Geräten. Die „ElectroClean“-Bewertung (Link zu: www.electroclean.de) bietet Verbrauchern dabei einen guten Anhaltspunkt.
- Lassen Sie sich beim Kauf eines Mobilfunkgeräts nicht von Werbung mit geringem SAR-Wert blenden („Spezifische Absorptionsrate“). Er gibt an, wie stark die Antennenstrahlung Ihr Körpergewebe am Kopf erwärmt. Die eigentliche Gefahr geht aber von athermischer Einwirkung aus.
- Halten Sie Ihr Handy nicht ans Ohr, sondern benutzen Sie es mit Headset – es vergrößert den Abstand zwischen der Antenne und Ihrem Kopf. Am sichersten ist ein „Airtube“-Modell; manche Headsets schützen nicht, sondern verstärken sogar noch die Strahlung, die ins Gehirn dringt.
- Schalten Sie Ihr Handy nachts aus.
- Tragen Sie es nicht nah am Körper bei sich, schon gar nicht im Gürtel oder in der Hosentasche. Sein Strahlungsfeld schädigt dort die nächstliegenden Gewebe und Organe – also insbesondere die Fortpflanzungsorgane im Bereich des Beckens.
- Verbinden Sie Büro- und Haushaltsgeräte möglichst nicht mittels WLAN, sondern über Kabel. Das ist nicht bloß gesünder, es funktioniert auch schneller und weniger störanfällig.
- WLAN- und Bluetooth-Funktionen nur aktivieren, wenn sie benötigt werden.
- Mobiles Internetsurfen via Smartphone, Tablet oder Surfstick einschränken – wegen der hohen Datenübertragungsraten ist die Strahlenbelastung um ein Vielfaches höher.
- In Schlaf- und Kinderzimmern haben WLAN-Sender nichts verloren. Der Abstand zum Access-Point sollte mindestens fünf Meter betragen.
- Halten Sie generell zu jedem technischen Gerät, das Funkwellen sendet, größtmögliche Distanz. Bei einem Laptop liegt die Strahlenbelastung bei über 27.000 Mikrowatt [µW] pro Quadratmeter, wenn Sie ihn 50 cm vor Ihnen aufbauen – gegenüber 2650 µW/m2, falls er einen Meter entfernt von Ihnen ist. Ein Access Point strahlt aus 20 cm Entfernung mit rund 150.000 µW/m2, aus einem Meter mit knapp 13.000 µW/m2, aus anderthalb Metern mit 1000 µW/m2, aus 3,5 Metern mit rund 570 µW/m2. Von einem 20 cm entfernten WLAN-Client gehen über 200.000 µW/m2 aus, mit einem Meter Distanz „nur“ noch 8200 µW/m2.X (X Quellen s. Hensinger.)
- Verzichten Sie auf permanente Erreichbarkeit. Solche Auszeiten tun auch der Psyche gut.
- Nehmen Sie Stromquellen über Nacht vom Netz.
- Radiowecker sind überflüssig, ein altmodischer mechanischer tut es auch.
- Ein Funk-Babyfon sollten Sie keinesfalls im Kopfbereich Ihres Kindes platzieren – es sendet andauernd drahtlos.
- Von einem eingeschalteten Elektroherd sollten Sie beim Kochen 20 bis 30 cm Abstand halten; auch er baut ein Magnetfeld auf.
- Bei unklaren Symptomen, die von Elektrosmog herrühren könnten, sollten Sie die Strahlenbelastung daheim messen (lassen). Ein eigenes Messgerät (Link zu https://www.elektrosmog.com/produkte/messgeraete-messen-elektromagnetische-strahlung) erspart Ihnen den Baubiologen, der durchaus 500 Euro pro Einsatz kosten kann.
- Solidarisieren Sie sich mit anderen Geschädigten, schließen Sie sich ihren Interessenvertretungen an, erwägen Sie eine gemeinschaftliche Klage gegen die Elektrosmogverursacher und ihre staatlichen Helfer - wegen Körperverletzung.
Gegen Strahlenbelastung durch bildgebende Verfahren der medizinischen Diagnostik: Nicht immer brav Ja sagen, wenn der Arzt dazu rät – oft wird nicht in erster Linie aus medizinischer Notwendigkeit geröntgt und tomografiert, sondern um die sündhaft teuren Geräte auszulasten und zu amortisieren.
Gegen radioaktive Belastung durch kerntechnische Anlagen: nicht in deren Nähe ziehen. Statistiken weisen für Anwohner ein erhöhtes Risiko für Immunschwäche, für Leukämie und andere Krebsarten, für genetisch geschädigte und missgebildete Kinder aus.
Gegen Strahlenbelastung aus der Kohleförderung: Kohle enthält Spuren von radioaktiven Substanzen, vor allem von Radon, Uran und Thorium. Bei der Kohleförderung, vor allem aus Tagebauen, über Abgase von Kraftwerken oder über die Kraftwerksasche werden sie freigesetzt. Als besonders kritisch gilt ihre Bindung an Feinstaubpartikel in der Atemluft. In der Umgebung von Kohlekraftwerken werden teilweise höhere Strahlenbelastungen gemessen als nahe Kernkraftwerken.
Gegen Strahlenbelastung durch nahe Radarstationen: wegziehen. Sehr hohe Expositionen können auftreten, wenn ein Radarstrahl direkt auf bewohnte Bereiche gerichtet ist bzw. solche überstreicht. Hohe Expositionen sind z.B. möglich, wenn der Luftraum dicht über dem Horizont gescannt wird, weil dann der Abstand zwischen bewohnten Bereichen und Radarstrahl unter Umständen sehr klein ist. In epidemiologischen Untersuchungen zu radarverursachten Gesundheitsschäden wurden bei exponierten Personengruppen Störungen der Gehirnaktivität und eine erhöhte Krebsrate in den exponierten Personengruppen festgestellt.
Gegen radioaktives Polonium im Tabakqualm (neben 4800 weiteren chemischen Substanzen, von denen über 70 giftig sind): Schluss mit Rauchen. Das Inhalieren des Tabakrauchs führt pro Jahr zur gleichen Strahlenbelastung wie 250 Röntgenaufnahmen; in Raucherlungen finden sich drei bis vier Mal so viel Polonium wie bei Nichtrauchern.
Neben künstlicher Strahlenbelastung sollten wir die natürliche allerdings nicht außer Acht lassen:
- Gegen aggressive UV-Strahlung: Zuviel davon lässt die Haut schneller altern und beschleunigt die Faltenbildung, reizt die Augen und begünstigt Grauen Star, erhöht das Hautkrebsrisiko. Nicht zu lange und nur mit Sonnenschutzmitteln – natürlichen, keinen chemischen - ins Solarium, an den Strand.
- Gegen Belastung durch radioaktives Radon im Erdreich unter dem Haus: häufig lüften.
Infos/Lesetipps:
Über die unterschiedlichen Arten von Strahlung:
ApothekenUmschau 11.5.2011: „Was für Strahlen gibt es?“
ApothekenUmschau 26.4.2016: „UV? Radioaktiv? Wann Strahlung schadet – oder nützt“
Über Strahlung als medizinisches Problem:
Eike Roth: „Inwieweit lebt der Mensch ständig unter Strahlenbelastung? “, Energie-Fakten,
Dez. 2004
Chemie.de: „Strahlenbelastung“
medizininfo.de: „Problembereich Strahlung“
Über Strahlenschutz:
Verbraucherzentrale, 3.6.2016: „Wie Sie die Strahlenbelastung gering halten“
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Hans Kiefer: Strahlen und Strahlenschutz: Vom verantwortungsbewussten Umgang mit dem Unsichtbaren (2012)
Gegen Elektrosmog:
https://www.diagnose-funk.org/
https://www.elektrosmog.com/ , https://www.ifeect.info/ (Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung/IGEF)
https://www.emfdata.org/de
http://www.ohne-elektrosmog-wohnen.de
https://www.elektrosmognews.de/
http://www.elektrosmoginfo.de/
Ärzte gegen Elektrosmog: https://www.elektrosmog.com/mobilfunk-risiken-und-schutz/wissenschaftler-und-aerzte-warnen
Offener Brief deutscher Ärzte an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, 28. August 2018: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1305
Robert O. Becker: Heilkraft und Gefahren der Elektrizität, Bern/München/Wien 1993
M. Blank: Overpowered. What science tells us about the dangers of cell phones and other WiFi devices, New York 2014.
BUND: „Für zukunftsfähige Funktechnologien“, Positionen 46/2008, online bei: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/position/ressourcen
_elektrosmog_position.pdf
L. Cross/B. Neumann: Die heimlichen Krankmacher. Wie Elektrosmog und Handystrahlen, Lärm und Umweltgifte unsere Gesundheit bedrohen, München 2008.
Karl Hecht: „Die Wirkung der 10-Hz-Pulsation der elektromagnetischen Strahlungen von WLAN auf den Menschen“, diagnose:funk, 7.5.2018, 36 S. (PDF), https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1277
Peter Hensinger: „Von subtiler Fälschung zur Wissenschaftskriminalität - Zur deutschen Mobilfunkforschung“, https://www.diagnose-funk.org/publikationen/dokumente-downloads/artikel
Peter Hensinger: „Zellen im Strahlenstress. Zum Stand der Forschung über Smartphones, Tablets & Co“, Paracelsus-Magazin 4/2017, S. 18-22, https://www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/201702/zellen-im-strahlenstress
Peter Hensinger: „WLAN überall. Wäre WLAN ein Medikament, würde es sofort verboten!“, Paracelsus-Magazin 4/2018, S. 34-36, www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/201804/waere-wlan-ein-medikament-wuerde-es-sofort-verboten/
Peter Hensinger/I. Wilke: „Mobilfunk: Neue Studienergebnisse bestätigen Risiken der nichtionisierenden Strahlung“, umwelt - medizin - gesellschaft 29 (3) 2016, kostenloser Download auf https://www.diagnose-funk.org/ und https://www.emfdata.org/de
S. Kiontke: Tatort Zelle, Münsing 2014
W. Maes: Stress durch Strom und Strahlung, Neuss 2015.
H.-P. Neitzke/J. Osterhoff/H. Voigt, H.: EMF-Handbuch – Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz, Hannover 2006.
I. Wilke: Review „Biologische und pathologische Wirkungen der WLAN / WiFi-Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten", umwelt – medizin - gesellschaft 1/2018, kostenloser Download auf https://www.diagnose-funk.org/ und https://www.emfdata.org/de
Dipl.-Ing. Ralf Dieter Wölfle: „Elektrosmog-Info“
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